Theresia Bauer: Konversionsflächen werden im Rahmen der Städtebauförderung prioritär behandelt

Ministerin Theresia Bauer (MdL) sieht sich in der Berichterstattung der Rhein-Neckar-Zeitung zum Thema „Konversionsflächen“ in Heidelberg nicht richtig wiedergegeben. Bauer stellt deshalb drei wesentliche Punkte im Zusammenhang mit den Heidelberger Konversionsflächen heraus:
 

1) Sie weist darauf hin, dass die Konversionsflächen im Rahmen der Städtebauförderung des Landes prioritär behandelt werden.

2) Im Referat für städtebauliche Erneuerung gibt es eine eigene Koordinierungsstelle für Konversion. Ansprechpartner sind Dieter Haberkorn und Wolfgang Stehmer. Das Referat ist im Ministerium für Wirtschaft und Finanzen anhängig.

3) Eine Bundesratsinitiative der Landesregierung zielt darauf ab, die gesetzlichen Vorgaben der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu ändern. Darin heißt es: „Eine wichtige Voraussetzung für eine nachhaltig erfolgreiche Entwicklung der Liegenschaften ist jedoch, dass die Vermarktung der Liegenschaften durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nicht ausschließlich betriebswirtschaftlichen oder fiskalischen Parametern folgt. Vielmehr muss die BImA eine den kommunalen und regionalen Zielvorstellungen entsprechende Nachnutzung auch dann ermöglichen können, wenn diese nicht zum „vollen Wert“ realisiert werden kann oder ein positiver wirtschaftlicher Ertrag überhaupt nicht zu erzielen ist. Es bedarf daher einer Rechtsgrundlage, welche die Möglichkeit eröffnet, mit den Erträgen aus Konversionsprojekten in starken Regionalmärkten auch ertragsschwache Konversionslösungen zu unterstützen.“ (Drucksache 227/12)

Die Behörde, die auch für die Konversionsflächen zuständig ist, ist bislang per Gesetz angehalten, den maximalen Ertrag aus dem Verkauf der Flächen zu erwirtschaften. „Diese gesetzliche Vorgabe ist der Rücksichtnahme auf städtebauliche Gestaltungsinteressen nicht dienlich“, sagt Bauer. „Deshalb benötigen wir eine Korrektur“.

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