Die "Gleichheit der Wahl" darf bei der Umwandlung des Stimmergebnisses der Landtagswahlen in Parlamentssitze nicht verletzt werden
Pressekonferenz mit Theresia Bauer
"Es geht um den demokratischen Grundsatz der "Gleichheit der Wahl", so die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen im Landtag Theresia Bauer bei der Vorstellung eines von der Fraktion der Grünen in Auftrag gegebenen Gutachtens von Prof. Behnke zur Vergabe von Überhangs- und Ausgleichsmandaten bei der Landtagswahl.
"Der Wählerwille bei der Stimmabgabe muss sich möglichst unverzerrt in der Verteilung der Parlamentssitze niederschlagen. Es wäre demokratisch höchst problematisch, wenn bei einer knappen Wahlentscheidung gar eine Regierungsmehrheit im Parlament zustande käme, die die von Wählerinnen und Wählern hergestellten Mehrheitsverhältnisse umdreht", warnt Theresia Bauer mit dem Verweis auf Schleswig-Holstein. Dort muss der Landtag vorzeitig neu gewählt und das Wahlgesetz reformiert werden, nachdem deren Verfassungsgericht die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes feststellte durch den unvollständigen Ausgleich der Überhangmandate.
Der Wahlrechtsexperte Professor Behnke von der Zeppelin-University Friedrichshafen betonte, dass der fehlende Proporz durch Überhangmandate durch die Vergabe von Ausgleichsmandaten wieder hergestellt werde. Allerdings käme es dabei auf die genaue Berechnungsmethode an. "Es gibt Auszählverfahren, die zu einer systematischen Bevorzugung der Partei mit den meisten Überhangmandaten führen." Auch für Baden-Württemberg könne deshalb die sogenannte "Mehrheitsumkehr" eintreten. Schwarz-Gelb könne so zu einer Mehrheit an Sitzen kommen, obwohl in Prozent Grün-Rot über eine Mehrheit verfüge. Die Problematik des unvollständigen Ausgleichs der Überhangmandate stelle sich in Baden-Württemberg besonders aufgrund der vierfachen Auszählung in den jeweiligen Regierungsbezirken.
Das Wahlrecht lässt aber genügend Spielraum, damit es bei der Anwendung des Ausgleichsverfahrens nicht zu einer solchen systematischen Verzerrungen zugunsten der CDU kommt. In einem Brief fordert Theresia Bauer die Landeswahlleiterin Christiane Friedrich auf, das Verfahren anzuwenden, "das am besten die Erfolgswertgleichheit der Stimmen gewährleistet". Anders als in Schleswig-Holstein müsse in Baden-Württemberg dafür nicht das Wahlgesetz geändert werden. "Deshalb erwarten wir noch vor der Wahl die klare Zusicherung der Landeswahlleiterin, dass hierzulande das Prinzip "jede Stimme ist gleich viel Wert" nicht ausgehöhlt wird.