Pressemitteilung von Theresia Bauer und Gemeinderatsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Heidelberg
Volle Kostenerstattung durch das Land für Flüchtlinge, die in die Obhut der Kommunen überwiesen werden. Das ist das Ergebnis einer neuen Vereinbarung, auf die sich die Landesregierung und die kommunalen Landesverbände geeinigt haben. Von dieser vollumfänglichen Erstattung der Ausgaben für Flüchtlinge in der sogenannten "vorläufigen Unterbringung" profitiert auch die Stadt Heidelberg.
„Das Land erstattet den Stadt- und Landkreisen die Kosten für die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen voll. Damit schaffen wir gute Voraussetzungen für mehr Planungssicherheit und Handlungsspielräume vor Ort,“ sagt die Heidelberger Abgeordnete Theresia Bauer.
Bei der Kostenerstattung wird pro Person eine Pauschale von derzeit 13.260 Euro pro Jahr zugrunde gelegt. Falls die tatsächlichen Kosten höher ausfallen, etwa für Liegenschaften oder Gesundheit, werden mittels einer Spitzabrechnung ab 2016 auch sämtliche Ausgaben des vorangegangenen Jahres erstattet.
In Heidelberg sind derzeit etwa 600 Flüchtlinge in der vorläufigen Unterbringung der Kommune. Das Land stellt Heidelberg dafür mindestens 7,95 Millionen Euro im Jahr an Kostenerstattung zur Verfügung. Diese finanzielle Leistung des Landes erfolgt dabei jenseits und unabhängig von den Aufwendungen, die im Verteilzentrum PHV entstehen. Da das Verteilzentrum für Flüchtlinge zusätzlich und allein in Verantwortung des Landes betrieben und finanziert wird.
„Die meisten Geflüchteten, die in kommunaler Obhut untergebracht werden, haben eine hohe Bleibewahrscheinlichkeit. Deshalb müssen wir alles dafür tun, dass diese Menschen gut aufgenommen und schnell integriert werden. Damit sie so bald wie möglich auf eigenen Beinen stehen können“, so Theresia Bauer.
Die Vorsitzende der grünen Gemeinderatsfraktion Beate Deckwart-Boller erklärt: „Die Unterbringung der Flüchtlinge ist eine gemeinsame Aufgabe aller politischen Ebenen. Es ist ein gutes Signal, dass es jetzt eine Einigung zwischen Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden gab, mit der Mehrausgaben aufgefangen werden können. Das stärkt unsere Verantwortungsgemeinschaft.“ Weiter betont sie: „Mit der Übernahme der Kosten können die Kommunen die Betreuungs- und Sprachangebote sicherstellen und damit den Flüchtlingen den Zugang zum Arbeitsmarktintegration verbessern“.
Hintergrund – Was schon jetzt bei der Flüchtlingspauschale gilt
Die grün-rote Landesregierung hatte die Pauschale je Flüchtling für die vorläufige Unterbringung in den Landkreisen stufenweise erhöht. Seit 2015 liegt sie bei aktuell bei 13.260 Euro, ab 2016 sind es knapp 14.000 Euro. Unter der schwarz-gelben Vorgängerregierung lag die Pauschale noch bei etwa 10.000 Euro.
Mit den Kommunalen Landesverbänden hatte die Regierung sich im Sommer dieses Jahres geeinigt, dass das Land neben der erhöhten Pauschale die häufig gestiegenen Liegenschaftsausgaben für 2014 und 2015 voll übernimmt. Die jetzt getroffene Einigung für die nachlaufende Spitzabrechnung stellt die auskömmliche Ausstattung der Kommunen auch darüber hinaus sicher.