Aktuelle Informationen: Förderung kommunale Theater

Die kommunalen Theater sind – wie alle Kultureinrichtungen – massiv von der Corona-Krise betroffen. Unter anderem wirkte diese sich auch auf die Förderpraxis des Landes aus. Dennoch werden sie auch weiterhin vom Land massiv unterstützt. Das gilt auch für das Heidelberger Theater, das durch Landeszuschüsse sowei vom Bund getragenes Kurzarbeitergeld sogar in der glücklichen Lage ist, trotz Corona Gewinne zu erwirtschaften. Informationen darüber, was sich durch Corona geändert hat und wie sich das in Heidelberg auswirkt, finden Sie in den folgenden Erläuterungen:

Weshalb hat das Land die Förderpraxis umgestellt? Was bezweckt das Land mit der Umstellung auf Fehlbedarfsfinanzierung?

Da die Theater außerordentlich vorausschauend gewirtschaftet, Coronahilfen in Anspruch genommen und sehr ideenreich agiert haben, ist die Situation der Kommunaltheater heute besser, als sie sich im Frühjahr 2020 abgezeichnet hat. Im Vergleich zu anderen Kulturschaffenden stehen sie sogar verhältnismäßig gut da. Dennoch wird die Förderung der Kommunaltheater nicht verringert, sondern um 500.000 Euro erhöht, so dass die meisten Kommunaltheater mehr Geld bekommen als noch 2019. Nur drei Theater, die ganz besonders vom Kurzarbeitergeld – und damit von einer Förderung des Bundes – profitiert haben, bekommen einen geringeren Betrag.

Normalerweise werden die Kommunaltheater zwar mit einem festen Betrag gefördert. Haushaltsrechtlich ist bei einer unsicheren Finanzlage allerdings eine Fehlbedarfsfinanzierung vorgesehen. Selbstverständlich muss sich das Wissenschaftsministerium an solche rechtlichen Vorgaben halten. Durch die Pandemie liegt derzeit so eine unsichere Finanzlage vor, weil belastbare Wirtschaftspläne als Basis der Festbetragsförderung nicht in der notwendigen Klarheit aufgestellt werden können.

Gleichzeitig wurde umfassend Kurzarbeit angemeldet, weil nur sehr eingeschränkt oder gar nicht gespielt werden konnte. Diese weitgehende Übernahme der Personalkosten durch die Bundesagentur für Arbeit hat dazu geführt, dass einige Theater – zum Beispiel in Heidelberg – im Jahr 2020 große Überschüsse erzielt haben. Über den tatsächlichen Bedarf hinaus darf das Wissenschaftsministerium jedoch nicht fördern und musste demzufolge eine Änderung der Förderpraxis vornehmen. Statt eines pauschalen Festbetrags, den das Theater üblicherweise erhält, wird der tatsächliche Bedarf genau berechnet und nur der offene „Fehlbedarf“ vom Land entsprechend seines Anteils an der Theaterfinanzierung übernommen.

So wird sichergestellt, dass mit öffentlichen Mitteln nicht über den Bedarf der Theater hinaus finanziert wird. In einer Situation, in der der Bedarf gerade in der Kulturlandschaft sehr groß ist, wäre auch kaum vermittelbar, dass Akteure zusätzliches Geld bekommen, die finanziell bereits sehr gut aufgestellt sind.

Wann wurden die Theater über diese Umstellung informiert?

Es besteht ein regelmäßiger Austauch zwischen den Theatern und dem Ministerium. Schon im April wurden die Theater erstmals gebeten, aktualisierte Wirtschaftspläne vorzulegen. Verständlicherweise konnten – eben aufgrund der unsicheren Lage –  erst im Lauf des Jahres Wirtschaftspläne erstellt werden, die die Auswirkungen der Pandemie und die bis dahin bekannten Leistungen der Bundesagentur für Arbeit berücksichtigen. Diese sind daher auch erst im Herbst im Ministerium eingegangen. Da sie aber die Grundlage der Förderbescheide sind, wurden auch diese erst im letzten Quartal verschickt. Spätestens seit der Mitgliederversammlung des Deutschen Bühnenvereins, Landesverband Baden-Württemberg, am 28.10.2020 war den Theatern allerdings die haushaltsrechtlich vorgegebene Umstellung der Förderpraxis bekannt. Kulturstaatssekretärin Petra Olschowski und das Ministerium haben seither sehr regelmäßig über Videokonferenzen und individuelle Gespräche mit den Beteiligten kommuniziert.

Welche Kulturinstitutionen im Land betrifft diese Umstellung und wie lange soll sie beibehalten werden?

Sie betrifft alle Zuwendungsempfänger, soweit sie bisher in einer Festbetragsfinanzierung gefördert wurden und es durch die Pandemie zu erheblichen, nicht vorhersehbaren Veränderungen der Finanzierungsstruktur kommt. Sobald nach der Pandemie zu einem regelmäßigen Betrieb mit verlässlich prognostizierbaren Ausgaben und Einnahmen zurückgekehrt werden kann, wird die Festbetragsfinanzierung wieder aufgenommen.

Wie viel Geld „sparte“ das Land durch die Umstellung?

In den letzten Jahren wurden die Fördersummen für kommunale Theater immer wieder erhöht – so auch im Jahr 2020 um rund 2,1 Millionen im Vergleich zu 2019. Aufgrund der oben vorgestellten rechtlichen Vorgaben zur Vermeidung einer Doppelförderung von Bund und Land mussten jedoch bei fünf Kommunaltheatern insgesamt 1,58 Mio. Euro einbehalten werden. Davon war auch das Heidelberger Theater betroffen. Dennoch bleibt ein Anstieg der Fördersumme um rund 500.000 € und auch in der Mittelfristigen Finanzplanung des Landes ist ein weiterer Anstieg der Förderung vorgesehen. Von „Sparen“ kann also keine Rede sein. Sollte es dennoch zu besonderen Notlagen kommen, können die Theater auch auf den Nothilfefonds zurückgreifen, mit dem u. a. das Festspielhaus Baden-Baden mit 4 Mio. Euro unterstützt wurde.

Am Beispiel des Heidelberger Theaters: Wie viel Förderung bekommt das Theater und Orchester Heidelberg normalerweise und wie viel hat es nun nach der neuen Förderpraxis bekommen?

Das Theater Heidelberg hat im Jahr 2019 vom Land 6.712.500 Euro erhalten. Der veranschlagte Zuschuss der Festbetragsfinanzierung lag für 2020 bei 6.989.300 Euro. Durch Überschüsse des Theaters Heidelberg von 1.357.945 Euro war das Land aufgrund der Umstellung auf die Fehlbedarfsfinanzierung angehalten den Anteil des Landes am Überschuss (306.200 Euro) einzubehalten. Im Jahr 2020 betrug die institutionelle Unterstützung landesseitig also 6.683.100 Euro, und damit 29.400 Euro weniger als 2019; außerdem erhielt das Theater 50.000 Euro an Projektfördermitteln. Für das Theater ergibt sich damit ein Überschuss von 1.051.745 Euro.

Welche Leistungen werden angerechnet? Sponsoring, Spenden etc.?

Sofern private Spenden zu Mehreinnahmen gegenüber dem Wirtschaftsplan führen und die Kommune in vergleichbarer Weise verfährt, müssen diese bei der Berechnung des Geschäftsergebnisses nicht berücksichtigt werden. Wenn also diese Voraussetzungen erfüllt sind, führt ein größerer Erfolg beim Einwerben privater Spenden nicht dazu, dass andererseits öffentliche Mittel gekürzt werden. Hiermit soll das besondere bürgerschaftliche Engagement für die kommunalen Theater ausdrücklich gewürdigt werden. Allerdings machen die Einnahmen durch Sponsoring nur einen sehr geringen Teil der Finanzierung kommunaler Theater aus – in Heidelberg rund ein Prozent.

Wie sieht genau die Förderpraxis aus?  Also wann jeweils im Jahr wird wie viel Geld vom Land an die Kommunaltheater ausgezahlt? Wie wird festgelegt, was bei der neuen Förderung genau angerechnet und vom Land abgeschöpft wird?

Grundlage und Obergrenze für die Bewilligung ist der vom Landtag beschlossene Staatshaushaltsplan und die für die Theater enthaltenen Haushaltsansätze. Die Höhe des bewilligten Bedarfs bemisst das Land auf Grundlage von vorgelegten Wirtschaftsplänen der Theater und erlässt einen Zuwendungsbescheid in der Regel in der zweiten Jahreshälfte. Es darf nicht mehr bewilligt werden, als nach den Haushalts- und Wirtschaftsplänen benötigt wird. Bis zur Erteilung des Zuwendungsbescheides werden bei Bedarf und Anforderung durch die Theater mehrmals im Jahr Abschlagszahlungen geleistet. Die Zuwendungsempfänger müssen die zweckentsprechende Verwendung der Mittel nach Ablauf des Haushaltsjahres in einem Verwendungsnachweis bestätigen. Nach Prüfung erfolgt soweit erforderlich noch eine Anpassung des Bescheides.

Aufgrund der Corona-Krise und den unvorhersehbaren Entwicklungen der Ausgaben und Einnahmen in 2020 wurden von den Theatern im 3. und 4. Quartal aktualisierte Haushalts- und Wirtschafspläne vorgelegt. Diese waren die Grundlage für die Zuschussberechnung. Ergibt sich in diesem Verfahren ein Überschuss, so ermittelt das Land seinen prozentualen Anteil daran.

 

 

Foto: Florian Freundt

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