Klein-Unternehmen und Solo-Selbstständige, die aufgrund der Corona-Pandemie Umsatzverluste verzeichnen, sollen vom Land schnelle finanzielle Hilfe erhalten. Abhängig von der Anzahl der Angestellten können Zuschüsse von bis zu 30.000 Euro beantragt werden, um beispielsweise Nachfrage- und Produktionsausfälle, Stornierungswellen und Honorarausfälle abzufedern. Dieser Zuschuss muss von den Unternehmen nicht zurückgezahlt werden und soll der Liquiditätsüberbrückung dienen.
Anträge können ab Mittwoch, den 25. März, bei den Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern vor Ort gestellt werden. Solo-Selbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten sollen laut Vorlage einmalig bis zu 9.000 Euro erhalten können. Für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten gibt es maximal 15.000 Euro Hilfe, Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten sollen bis zu 30.000 Euro Unterstützung erhalten. Ausgezahlt werden diese finanziellen Hilfen von der L-Bank.
Dazu erklärt die Heidelberger Landtagsabgeordnete Theresia Bauer: „Die Folgen der Corona-Pandemie ist für zahlreiche Solo-Selbstständige und Betriebe existenzbedrohlich geworden – auch bei uns in Heidelberg. Das geht auch aus den zahlreichen Zuschriften hervor, die mich in den letzten Tagen erreicht haben. Mit dem Soforthilfeprogramm können wir schnell und zielgerichtet helfen und so die wirtschaftliche Existenz der Betroffenen sichern und Liquiditätsengpässe kompensieren.“
Der vorliegende Programmentwurf gilt zunächst für die nächsten drei Monate. Danach soll die Existenz der betroffenen Unternehmen durch Zuwendungen mit Rückzahlungsvorbehalt gesichert werden.
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