Briefwahl beantragen
Zur Teilnahme an der Briefwahl wird ein sogenannter Wahlschein benötigt.
Wer schnell und unkompliziert seinen Wahlschein beantragen möchte, um die Teilnahme an der Briefwahl sicherzustellen oder wer in einem beliebigen Heidelberger Wahllokal wählen möchte, hat dafür mehrere Antragsformen zur Verfügung.
- QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung mit dem Handy, Smartphone oder Tablet einscannen; es erfolgt eine Weiterleitung direkt zu dem für die eigene Person ausgefüllten Internetwahlscheinantrag.Vorteil: Zur Beantragung muss nur noch das Geburtsdatum (und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift) eingetragen werden.
- Online-Antrag – hier müssen alle Angaben zur Person wie Name, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift (gegebenenfalls abweichende Versandanschrift) sowie die Wahlbezirks- und Wählernummer (stehen auf der Wahlbenachrichtigung) angegeben werden.
- Ausfüllen und Rückgabe des sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindenden Antrages.
- Per E-Mail Wahldienststelle@Heidelberg.de unter Angabe des Namens, des Vornamens, des Geburtsdatums, der Adresse und gegebenenfalls der abweichenden Versandanschrift.
- Durch schriftlichen, ansonsten formlosen Antrag.
Die Briefwahlanträge müssen bis spätestens Freitag, 4. November 2022, 18 Uhr, beim Bürger- und Ordnungsamt, Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg eingehen, um noch bearbeitet werden zu können. Dabei sind jedoch auch die Zustellfristen an den Antragsteller und der Postweg für die Rücksendung des Wahlbriefes zu berücksichtigen.
Auch in den Außenstellen der Bürgerämter können Anträge auf Briefwahl nur bis Freitag, 4. November 2022 während der individuellen Öffnungszeiten abgegeben werden.
Briefwahlunterlagen, die ausgestellt, aber nicht zugegangen sind, können nur bis Samstag, 5. November 2022 von 10 bis 12 Uhr durch die Wahldienststelle, Kurfürsten-Anlage 43, 69115 Heidelberg, ersetzt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung und vorliegender Vollmacht für die Beantragung und die Abholung durch Dritte können bis Sonntag, 6. November 2022; 15 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragt werden.
Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18 Uhr beim Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg oder im Briefkasten des Rathauses, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg (Standort: Hauptstraße, Höhe Kornmarkt), eingehen, werden nicht mit ausgezählt.
Fragen zum Antragsverfahren beantwortet die Wahldienststelle der Stadt Heidelberg, Kurfürsten-Anlage 43, 69115 Heidelberg telefonisch unter 06221 5842220 oder per Mail Wahldienststelle@Heidelberg.de.
Wer ist wahlberechtigt?
Wählen dürfen alle, die
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder eines anderen EU-Mitgliedsstaates besitzen und
- mindestens 16 Jahre alt sind und
- seit mindestens 3 Monaten ihren Hauptwohnsitz in Heidelberg haben.
Archivhinweis
Diese Webseite wird nicht mehr bearbeitet und dient nur noch als Archiv. Sämtliche Informationen können veraltet sein. Die letztmalige Aktualisierung erfolgte im Juli 2024.
Aktuelle Kontaktmöglichkeiten finden Sie über die Webseite der Baden-Württemberg Stiftung: www.bwstiftung.de.